Arthrose - Primäre Arthrose
Als primäre Arthrose werden Gelenkveränderungen, bzw.
Gelenkverschleiß ohne erkennbares auslösendes
Einzelereignis, wie z.B. bei der posttraumatischen Arthrose
bezeichnet. Sie bilden sich durch jahrelange Fehlbelastung
eines Gelenks, z.B. durch angeborene oder erworbene
Gelenkachsenfehlstellung, aus. Weitere Arthrose
begünstigende Faktoren sind ungenügende muskuläre Führung
des Gelenke durch ungenügenden Aufbau der gelenkführenden
Muskulatur, dies macht sich insbesondere am Schulter- und
Kniegelenk bemerkbar. Übergewicht ist ein beitragender
Faktor wodurch es ebenfalls zu mehr Belastung einzelner
Gelenkabschnitte kommen kann, dies macht sich insbesondere
am Kniegelenk bemerkbar. Eine so genannte genetische
Prädisposition zur Arthrose wird auf Grund familiärer
Häufung bestimmter Arthroseerkrankungen angenommen, ist
jedoch bisher genetisch nicht belegt. Im Umkehrschluss
ergibt sich aus den zu Arthrose beitragenden Faktoren, die
Möglichkeit des Verhinderns bzw. Verzögerns des
Arthroseeintrittes, z.B. Konstanthalten des Körpergewichts,
regelmäßige Nutzung des Gelenks z.B. durch Ausdauerbelastung
(Spazieren gehen, Fahrrad fahren etc.) und Aufrechterhalten
des gelenkführenden Muskelapparates, ebenfalls durch
regelmäßige ausgewogene Bewegung. Arthrosen können sich
zunächst durch Gelenksschmerzen erstmalig bemerkbar machen,
müssen aber nicht.
Immer wieder werden bei röntgenologischen Gelenkuntersuchungen oftmals als Nebenbefunde die so genannten typischen arthrotischen Veränderungen des Gelenks gesehen, als da wären Osteophyten und Geröllzysten. Als Osteophyten bezeichnet man knöcherne Anlagerungen an die Gelenkfläche, die mit Gelenkknorpelverschleiß einhergehen. Die Ursache für diese Anlagerungen ist im Einzelnen unklar, eine bisherige Arbeitshypothese besteht in der Annahme der Oberflächenvergrößerung des Gelenks zur besseren Druckentlastung. Als so genannte auch Geröllzyste bezeichnet man umschriebene, flüssigkeitsgefüllte Auflösung des Knochens unterhalb des Gelenksknorpels. Diese röntgenologisch festgestellten Veränderungen können, müssen aber nicht mit Beschwerden einhergehen, ebenso wie umgekehrt Gelenkschmerzen bestehen können, ohne dass es zur Ausprägung der klassischen Arthrosezeichen gekommen ist. Magnetresonanztomographische Untersuchungen (MRT) des Gelenks können unter Umständen Knorpelveränderungen aufzeigen, bevor diese auf dem Röntgenbild z.B. durch Gelenkspaltverschmälerungen zur Darstellung kommen. Der Knorpelschaden wird in vier Schadensgrade eingeteilt, Grad I weiche Knorpeloberfläche - noch keine Schädigung der Knorpeloberflächenschicht, Grad II - es sind nur oberflächliche Knorpelschichten betroffen, leichte Schäden in der Knorpelzellstruktur, aufgeraute Oberfläche, Grad III - tiefe Knorpelbrüche mit bloßem Auge erkennbar, Knorpelschäden bis zum darunter liegendem Knochen, Grad IV a – Knorpelzerstörung mit bereits lokal freiliegendem Knochen, Grad IV b – schwerere Gelenkschädigungen, bei denen es bereits zu einer völligen Zerstörung der Knorpelschicht mit danach völlig freiliegendem Knochen gekommen ist, Grad IV c – Geröllzyste, bei der postraumatischen Arthrose spricht man hier auch von Trümmerzyste.
Immer wieder werden bei röntgenologischen Gelenkuntersuchungen oftmals als Nebenbefunde die so genannten typischen arthrotischen Veränderungen des Gelenks gesehen, als da wären Osteophyten und Geröllzysten. Als Osteophyten bezeichnet man knöcherne Anlagerungen an die Gelenkfläche, die mit Gelenkknorpelverschleiß einhergehen. Die Ursache für diese Anlagerungen ist im Einzelnen unklar, eine bisherige Arbeitshypothese besteht in der Annahme der Oberflächenvergrößerung des Gelenks zur besseren Druckentlastung. Als so genannte auch Geröllzyste bezeichnet man umschriebene, flüssigkeitsgefüllte Auflösung des Knochens unterhalb des Gelenksknorpels. Diese röntgenologisch festgestellten Veränderungen können, müssen aber nicht mit Beschwerden einhergehen, ebenso wie umgekehrt Gelenkschmerzen bestehen können, ohne dass es zur Ausprägung der klassischen Arthrosezeichen gekommen ist. Magnetresonanztomographische Untersuchungen (MRT) des Gelenks können unter Umständen Knorpelveränderungen aufzeigen, bevor diese auf dem Röntgenbild z.B. durch Gelenkspaltverschmälerungen zur Darstellung kommen. Der Knorpelschaden wird in vier Schadensgrade eingeteilt, Grad I weiche Knorpeloberfläche - noch keine Schädigung der Knorpeloberflächenschicht, Grad II - es sind nur oberflächliche Knorpelschichten betroffen, leichte Schäden in der Knorpelzellstruktur, aufgeraute Oberfläche, Grad III - tiefe Knorpelbrüche mit bloßem Auge erkennbar, Knorpelschäden bis zum darunter liegendem Knochen, Grad IV a – Knorpelzerstörung mit bereits lokal freiliegendem Knochen, Grad IV b – schwerere Gelenkschädigungen, bei denen es bereits zu einer völligen Zerstörung der Knorpelschicht mit danach völlig freiliegendem Knochen gekommen ist, Grad IV c – Geröllzyste, bei der postraumatischen Arthrose spricht man hier auch von Trümmerzyste.